Informationen für Hilfesuchende und Angehörige
Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Sie brauchen Unterstützung im Alltag?
Wenn alltägliche Aufgaben schwerfallen, sind wir zur Stelle: Wir helfen wie Nachbarn helfen: unkompliziert und nah. Unsere ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützen alte, kranke und behinderte Menschen im Alltag.
Unsere Hilfe umfasst unter anderem:
- Wir unterstützen Sie im Haushalt, z.B. beim Waschen, Kochen und Aufräumen
- Wir erledigen für Sie Einkäufe und Besorgungen
- Wir begleiten Sie zum Arzt, zu Behörden, bei Einkäufen oder bei gemeinsamen Spaziergängen (auch mit Rollstuhl)
- Wir besuchen Sie sowohl zu Hause als auch im Alten- und Pflegeheim
- Wir leisten Ihnen Gesellschaft, hören Ihnen zu, spielen mit Ihnen, lesen Ihnen etwas vor
- Wir betreuen auch Menschen mit Demenz
- Wir entlasten pflegende Angehörige, die Zeit für sich selbst benötigen
Was unsere Hilfe nicht umfasst:
Wir helfen, wie Nachbarn helfen. Unsere Helfer*innen engagieren sich ehrenamtlich für Sie. Sie sind weder Pflegepersonal noch angestellte Hauswirtschaftskräfte oder professionelle Reinigungsfachkräfte.
Unsere Helfer*innen dürfen keinerlei pflegerische Arbeiten übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen der Nachbarschaftshilfe keine Anfragen zu reiner Haushaltsreinigung (Putzen) mehr annehmen können.
So läuft die Hilfe ab:
- Kontaktaufnahme: Sie oder Ihre Angehörigen melden sich persönlich, telefonisch oder per Mail bei uns.
- Hausbesuch: Wir besuchen Sie zu Hause, erklären Ihnen, wie die Nachbarschaftshilfe funktioniert und besprechen, wie wir Ihnen helfen können.
- Vermittlung: Wir finden passende ehrenamtliche Helfer*innen, stellen Sie einander vor und Sie legen gemeinsam los.
- Betreuung: Auch nach der Vermittlung sind wir weiterhin als Ansprechpartnerinnen für Sie da.
Kosten und Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Die Kosten für eine Stunde Nachbarschaftshilfe betragen 19 €. Darin enthalten sind unter anderem Verwaltungs- und Versicherungsgebühren - unsere Helfer*innen sind während ihrer Einsätze haftpflicht- und unfallversichert. Hinzu kommen kostenlose Schulungsangebote für unserer Mitarbeiter*innen.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Einsätze der Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abgerechnet werden – z. B. über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder als Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie dazu.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht dennoch die Möglichkeit, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an!



